25. März 2013
Neues Leistungsschutzrecht: Wenn Wahlkämpfer mit der heißen Nadel stricken
Das Resümee fällt mager aus. Viel wurde geredet, verkündet, angekündigt, gar angedroht. Am Ende aber hat die Opposition sich im Bundesrat nicht zu nennenswertem Widerstand durchringen können und das neue Leistungsschutzrecht für Internet-Verleger ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses durchgewunken.
Die Sitzung der Länderkammer am 22.03.2013 fiel dementsprechend unspektakulär aus und ließ kaum mehr etwas von der vorangegangenen, heftigen Kritik der Opposition an „unsolider Gesetzgebung“ und „verfehlten Zielen“ erkennen, die zuvor noch die gesellschaftliche Debatte um das heftig kritisierte, mehrfach nachgebesserte und selbst bei Verlegern und Urhebern ungeliebte neue Leistungsschutzrecht charakterisiert hatte (vgl. News vom 21.03.2013 und vom 03.03.2013). Ob das frühe Ausscheren NRWs aus der Reihe der Länder, die Widerstand angekündigt hatten, letztlich zum Zerbröckeln desselben führten, kann nur spekuliert werden.
Fest steht: Das Leistungsschutzrecht für Internet-Verleger ist damit Realität und wird, so muss man fürchten, neben einigen anderen unerwünschten Nebenwirkungen zu einem Aufblühen der Abmahnindustrie führen. Die entsprechend ausgerichteten Anwaltskanzleien werden sich freuen, hatten sie zuletzt doch recht herbe Rückschläge durch neue Entwicklungen der Rechtsprechung insbesondere im Bereich des Urheberrechtsschutzes gegen illegale Tauschbörsenaktivitäten hinnehmen müssen.
Eine Notiz sollte das lustlose Wegducken der Opposition allerdings doch wert sein. Der Vorgang offenbart auf entlarvende Art und Weise, dass Gesetzgebung – zumal in Wahlkampfzeiten – weniger mit der Wahrung der Interessen Betroffener zu tun hat, als mit PR für die politischen Protagonisten, denen die Folgen ihres (Nichts-)Tuns gleichgültig zu sein scheinen. In der Sprache unserer Volksvertreter und föderalen Repräsentanten liest sich dies so:
„Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts gebilligt. (…) Der Bundesrat drückt in seiner Entschließung die Erwartung aus, dass nach der Bundestagswahl ein Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes beschlossen wird.“
Dieser O-Ton aus der Presseerklärung des Bundesrates vom 22.03.2013 darf dahingehend frei übersetzt werden, dass das Gesetz zwar schlecht ist, man es aber dennoch gebilligt hat und hofft, dass der politische Gegner oder im Falle eines Wahlsieges man selbst dies nach der nächsten Wahl ändern werde.
Aus Sicht des Unterzeichners ist dies ziemlich unbefriedigend und alles andere als beruhigend. Solides Handwerk sieht anders aus.
[Quelle: Deutscher Bundesrat, Presseerklärung Nr. 80/2013 v. 22.03.2013 zur Drucksache 162/13 (Beschluss)]