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Millionengeschäft Filesharing-Abmahnung vor dem Ende? AG Köln streicht Schadenersatzforderung drastisch zusammen
In einem vom Sachverhalt eher banalen Filesharing-Rechtsstreit (der Beklagte Anschlussinhaber ist nicht erschienen, so dass die Haftung unterstellt wurde und dem Grunde nach Versäumnisurteil erging) hat das Amtsgericht Köln in überraschend deutlicher Form die Schadensersatzansprüche der klagenden Rechteinhaberin buchstäblich zusammengestrichen. Die klagende Rechteinhaberin forderte für das per Filesharing erfolgte öffentliche Anbieten eines kompletten Musikalbums mit
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Filesharing: BGH entscheidet am 08.01.2014 über Belehrungspflichten von Anschlussinhabern gegenüber Erwachsenen
Der BGH wird am kommenden Mittwoch in einer Revisionsverhandlung eine der zuletzt zentralen Fragen zum Thema Filesharing zu klären haben. In einem Fall von unstrittigem Filesharing durch ein erwachsenes Haushaltsmitglied streiten die Parteien sich durch die Instanzen um die sog. Störerhaftung des beklagten Anschlussinhabers. Dabei geht es diesmal nicht um Sicherungspflichten (wie in der Entscheidung
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Abmahnung 2.0 – Was tun gegen die Streamingabmahnungen von U+C?
Streaming-Abmahnung erhalten? 0151-22 92 72 62 (Lesen sie hier die ausführliche Fassung des Artikels) Es schien nur eine Frage der Zeit, bis sich die Abmahnkanzleien des Themas Streaming annehmen würden, das bisher abmahntechnisch keine Beachtung gefunden hatte. Daher fühlten sich die Internetnutzer auf den entsprechenden Internetseiten bisher auch sicher. Die seit vergangener Woche rollende Streaming-Abmahnwelle
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Abmahnung 2.0 – Was tun gegen die Streamingabmahnungen von U+C?
Streaming-Abmahnung erhalten? 0151-22 92 72 62 Es schien nur eine Frage der Zeit, bis sich die Abmahnkanzleien des Themas Streaming annehmen würden, das bisher abmahntechnisch keine Beachtung gefunden hatte. Daher fühlten sich die Internetnutzer auf den entsprechenden Internetseiten bisher auch sicher. Die seit vergangener Woche rollende Streaming-Abmahnwelle schreckt daher Netzgemeinde und auch weniger internetaffine Anschlussinhaber
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Kippt der „fliegende Gerichtsstand“ beim Filesharing noch vor der Gesetzesänderung?
Eine der von Anschlussinhabern bundesweit als besonders ungerecht empfundenen Besonderheiten im Bereich der Filesharing-Abmahnungen war und ist der sog. fliegende Gerichtsstand. Dieser ermöglicht es den Rechteinhabern und den für sie tätigen Abmahnkanzleien, sich zur Durchsetzung der strittigen Ansprüche das in ihren Augen günstigste Gericht auszusuchen. Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Eine von uns vertretene, in
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AG Hamburg macht Schule: Auch AG München wendet Abmahnkosten-Deckelung an
Es sind nach wie vor nur Einzelfallentscheidungen; aber sie vermehren sich. Das Amtsgericht München hat, wie Kollegen einer Mainzer Kanzlei mitteilten, in einem Beschluss vom 27.08.2013 einen Rechteinhaber im Rahmen eines Abmahnverfahrens darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Gerichts die Abmahnkosten zu deckeln und der Streitwert hierzu nicht mit 10.000 €, sondern lediglich mit 1.000
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Neues Leistungsschutzrecht: Wenn Wahlkämpfer mit der heißen Nadel stricken
Oder: Warum Rot-Grün im Bundesrat den eigenen Worten keine Taten folgen ließ
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Reger Widerstand gegen das neue Leistungsschutzrecht
Die Diskussionen um das neue Leistungsschutzrecht (wir berichteten mit unseren News vom 03.03.2013) reißen nicht ab. Nach Verabschiedung eines mehrfach überarbeiteten Gesetzes durch den Bundestag wenden sich nun Kritiker in einem offenen Brief an die Politik und fordern den Bundesrat auf, das Gesetz in ein Vermittlungsverfahren zu zwingen. Unter der Überschrift „Leistungsschutzrecht für Verleger stoppen“
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Also doch? Kabinett beschließt „Anti-Abzock-Gesetz“
Koalition in Berlin rauft sich zusammen und bringt nach über einem Jahr Blockade das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Weg