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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

21. März 2013

Reger Widerstand gegen das neue Leistungsschutzrecht

Die Diskussionen um das neue Leistungsschutzrecht (wir berichteten mit unseren News vom 03.03.2013) reißen nicht ab.

Nach Verabschiedung eines mehrfach überarbeiteten Gesetzes durch den Bundestag wenden sich nun Kritiker in einem offenen Brief an die Politik und fordern den Bundesrat auf, das Gesetz in ein Vermittlungsverfahren zu zwingen.

Unter der Überschrift „Leistungsschutzrecht für Verleger stoppen“ fordern die Autoren der unterschiedlichsten politischen Richtungen sowie aus verschiedensten Berufsgruppen die Ministerpräsident(inn)en der Länder auf, das Inkrattreten des grds. nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz, welches letztlich auch gegen die Bundesratsmehrheit verabschiedet werden könnte, zumindest zu verzögern, indem der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen wird.

Die Liste der von den Verfassern des offenen Briefes, unter Ihnen in Medienkreisen namhafte Persönlichkeiten wie etwa Jacob Augstein, gerügten Mängel des neuen Leistungsschutzrechts ist lang und spiegelt die bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren von vielen Seiten geäußerten Bedenken wider.

Nachdenklich stimmt dabei, dass – wie wir finden – durchaus zutreffend dargelegt wird, dass letztlich alle Beteiligten, d.h. Verlage, Autoren, Internetdienste-Anbieter und User, durch die neuen Regelungen wesentliche Nachteile werden hinnehmen müssen.

  • Verlage und z.B. Suchmaschienen müssen komplizierte Lizenzvereinbarungen aushandeln.
  • Mangels Aufnahme der Zwischenschaltung einer Verwertungsgesellschaft in das Gesetz droht eine Flut von Einzelverträgen.
  • Kleine Verlage werden mit Blick auf die notwendig werdenden, komplexen Vertragswerke schon aus Kostengründen Gefahr laufen, durch größere Häuser verdrängt zu werden.
  • Verlage wie auch z.B. Journalisten werden unter der Einschränkung des Zugangs zu ihren Informationen für User leiden, da ihre Produkte so schwerer auffindbar und letztlich schlechter zu vermarkten sein werden.
  • Die Urheber selbst werden als „schwächstes Glied der Kette“ kaum in der Lage sein, die vom Gesetzgeber für sie intendierte angemessene Beteiligung zu erhalten. Auch hier droht ein wahres Dickicht von Einzelverträgen, da letztlich „jeder einzelne Urheber mit jedem einzelnen Verlag“ die Konditionen seiner Beteiligung wird aushandeln müssen.
  • Das Gesetz verwendet unklare Rechtsbegriffe wie „Suchmaschinen“, „Dienste, die Inhalte entsprechend aufbereiten“, „Presseverlage“ oder „kleinste Teile“ von Textauszügen.
  • Der freie Zugang zu Informationen im Internet wird beschränkt und erheblich erschwert, womit einer doch eigentlich von nahezu allen gesellschaftlichen Strömungen gewünschten Entwicklung ein schwerer Rückschlag versetzt wird.

Die Liste ist lang und könnte zweifelsohne noch um zahlreiche Punkte erweitert werden.
Man darf gespannt sein, wie die Länderchefs sich verhalten werden. Sicher dürfte indes sein, dass die Diskussionen um das neue Leistungsschutzrecht weit davon entfernt sind, abzureißen.

[Quelle: Spiegel Online, Netzwelt, 21.03.2013; Offener Brief von Alvar C.H. Freude, Henning Tillmann u.a. an die Ministerpräsidenten der Länder v. 19.03.2013]