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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

16. April 2013

Waldorf Frommer mahnen zu „How I met your Mother“ ab

Die bekannte Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer hat ihr Abmahnspektrum erweitert und mahnt nun auch zu TV-Serien ab. Für die Twentieth Century Fox werden Filesharer der Serienfolgen zur US-Erfolgsserie „How I met your Mother“ abgemahnt.

Das Muster ist grds. dasselbe wie bei den zahllosen, bis dato erfolgten Abmahnungen für Sony Music, Warner Bros, Tele München usw. Allerdings berechnen die Kollegen für eine TV-Folge nicht den bei Filmen stets geforderten Gesamtbetrag von 956 € (zusammengesetzt aus 450 € Schadenersatz und 506 € Anwaltskosten), sondern 471 € (aus 150 € Schadenersatz und 321 € Anwaltskosten). Diese niedrigeren Beträge resultieren aus einem von Waldorf Frommer bei der Abmahnung zu Serienfolgen zugrunde gelegten Streitwert von „nur“ 5.000 € im Gegensatz zu 10.000 € bei Filmen und Musikalben.

In der Sache selbst ändert sich nichts. Es wird auf der Abgabe einer strafbewehrten und auf Täterschaft abstellenden Unterlassungserklärung sowie einer Vollzahlung bestanden, es sei denn, der Abgemahnte kann nachweisen, in Schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben.

Wir empfehlen auch hier, sich gegen die Abmahnung zu wehren, sofern man nicht der Täter ist, bzw. zumindest eine angemessene Vergleichslösung anzustreben, wenn man die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat.

In beiden Fällen sind Sorgfalt und Vorsicht bei der Abfassung einer ggf. abzugebenden Unterlassungserklärung geboten und selbst bei Begehung der Rechtsverletzung kann unter Umständen ein lohnender Vergleich mit deutlich geringerer Zahlung erzielt werden.

Hierbei helfen wir Ihnen gerne.