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Verfasser dieser News:

Lothar Lachner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

20. Februar 2014

Wichtige Änderungen für Bauherren und Immobilienbesitzer im neuen Jahr

Zum 01.01.2014 ist in einigen Bundesländern die Grunderwerbsteuer auf bis zu 6,5 % (Schleswig-Holstein) angehoben worden. Darüber berichteten wir bereits.

Die Ende November 2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 67 veröffentlichte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wird am 01. Mai 2014 in Kraft treten. Von den Änderungen betroffen sind vor allem Neubauten. Unter anderem soll der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf aller Neubauten mit Wirkung ab 01.01.2016 um 25 % sinken.

Ferner müssen ab dem Jahr 2015 Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden.

Immobilienbesitzer, die ihr Objekt verkaufen oder vermieten wollen, sind verpflichtet, künftig die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis in ihrer Anzeige mit anzugeben.