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Verfasser dieser News:

Lothar Lachner

9. März 2014

Tipps für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Schon bald werden die ersten Nebenkostenabrechnungen für die Abrechnungsperiode 2013 den Mietern zugestellt werden. Bei der Prüfung der Abrechnung sollte der Mieter wissen, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Mietwohnobjekts anfallen, auch auf den Mieter umlagefähig sind.

Die folgenden Kostenpositionen dürfen auf den Mieter, selbst wenn dies im Mietvertrag anders geregelt sein sollte, nicht umgelegt werden:

•    Mietausfallversicherung
•    Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung
•    Reparaturkosten des Aufzugs
•    Neuanlage des Gartens, Kosten der Anschaffung von Gartengeräten (das sind keine Kosten der Gartenpflege)
•    Wartung von Fenstern
•    Erneuerung von Glühlampen, Sicherungen, Schaltern u.a.
•    Kosten eines Einsatzes zur Ungezieferbekämpfung (anders gegebenenfalls bei laufenden Maßnahmen)
•    Montage- und Anschlussgebühren einer Gemeinschaftsantennenanlage
•    alle Steuern mit Ausnahme von Grundsteuern und Versicherungsteuer auf Gebäudeversicherung u. ä.
•    Anschluss- und Benutzungsgebühren des Grundstücks
•    Kosten eines Verwalters
•    Portokosten und Kosten der Erstellung der Abrechnung
•    hohe Energie- und Wasserverbrauchskosten, die auf einen Schaden am Grundstück zurückzuführen sind (z.B. Rohrbruch)
•    Kosten für den Abtransport von Bauschutt und Gartenabfällen