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Vermieter aufgepasst: Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung
Die Verletzung der Pflicht zum Angebot einer freiwerdenden Alternativwohnung macht die Kündigung nicht unwirksam, verpflichtet den Vermieter aber zum Schadenersatz! 1. Eine (außen) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann eine Eigenbedarfskündigung mit dem Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen begründen, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist entsprechend anzuwenden. 2. Ein Vermieter, der wegen
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BGH-Grundsatzurteil zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für Wohnraummietverträge
1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, nicht auf die im Mietvertrag davon abweichend – größer oder kleiner – angegebene Mietfläche. 2. Bei der Ermittlung des erhöhten Mietbetrages ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB zu berücksichtigen. Unter teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof
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OLG Hamm: Bei „übermäßiger Beanspruchung“ von gemietetem Wohnraum durch Haustierhaltung entfällt Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung
Tierhalter aufgepasst! Wer als Mieter zahme Haustiere hält, genießt – den Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-Police vorausgesetzt – grundsätzlich für durch diese verursachte Schäden Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung umfasst aufgrund des Zusammenspiels der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der Risikobeschreibungen und besonderen Bedingungen von Haftpflichtrisiken (RBE Privat) auch durch Haustiere verursachte Schäden. Zwar schließen die AHB zunächst gem.
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OLG Frankfurt/M.: Wird die unstrittig geschuldete Räumung einer Mietwohnung von Mieterlass und weiteren Zahlungen abhängig gemacht, kann dies den Tatbestand einer Erpressung erfüllen
Der Mieter und sein Anwalt haften dem Vermieter gemeinsam auf Schadensersatz, wenn die unstreitig geschuldete Verpflichtung zur Räumung einer Wohnung ernsthaft von dem Erlass von Mietschulden und/oder Zahlungen des Vermieters abhängig gemacht wird. Im Urteilsfall hatte eine Mieterin von ihrem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten, die unstreitig berechtigt war. Die Mieterin hätte mithin ausziehen und
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BGH zum notwendigem Umfang der Begründung einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters
1. Der Zweck von § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB, wonach der Vermieter die Gründe für ein berechtigtes Interesse – beispielsweise einen Eigenbedarf – an der Beendigung des Mietverhältnisses in dem Kündigungsschreiben anzugeben hat, besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu
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Tipps für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung
Schon bald werden die ersten Nebenkostenabrechnungen für die Abrechnungsperiode 2013 den Mietern zugestellt werden. Bei der Prüfung der Abrechnung sollte der Mieter wissen, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Mietwohnobjekts anfallen, auch auf den Mieter umlagefähig sind. Die folgenden Kostenpositionen dürfen auf den Mieter, selbst wenn dies im Mietvertrag anders
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Deckt die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung auch die tageweise Untervermietung an Touristen? – Gestaltungstipps für den Mietvertrag aus Mietersicht
Die dem Mieter einer 2-Zimmer-Wohnung in Berlin vom Vermieter erteilte Erlaubnis zur Untervermietung „ …. ohne vorherige Überprüfung gewünschter Untermieter …“ umfasst nicht das Recht des Mieters zu tageweiser Untervermietung der Wohnung an beliebige Touristen. Der Mieter, der trotz entsprechender Abmahnung seitens des Vermieters eine solche Untervermietung fortsetzt, riskiert eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen