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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

20. April 2015

Berechnung des Schadensersatzes bei Verzugskündigung von Mobilfunkverträgen

Bei anbieterseitiger Kündigung des Mobilfunkvertrages wegen Zahlungsverzugs des Kunden darf nicht der gesamte restliche Nettobasisbetrag als Schadenersatz berechnet werden. Der Provider muss vielmehr die ersparten Aufwendungen in Abzug bringen, die das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einer Größenordnung von 50% verortet.

[AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 04.12.2014 – Az. 23 C 120/14]