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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

4. Januar 2013

Klarnamenpflicht: VG Schleswig prüft Widerspruch von Facebook

Der Streit um die Klarnamenpflicht bei Facebook wird nach Erlass entsprechender Verfügungen und Androhung eines Zwangsgeldes durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nun vor das Verwaltungsgericht in Schleswig getragen, nachdem Facebook gegen die Verfügungen Widerspruch eingelegt hat.

Eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten, Dr. Thilo Weichert, welcher auch Leiter des ULD ist, in dem Verfahren steht aus. Auf der Internetseite des ULD positioniert der Landesdatenschutzbeauftragte sich allerdings breits recht deutlich:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.

[Quelle: Legal Tribune Online und Pressemitteilung des ULD vom 17.12.2012]