4. Januar 2013
Terminierungshinweis des BGH
Der Bundesgerichtshof hat mit Pressemitteilung Nr. 002/2013 vom 03.01.2013 den Verhandlungstermin in der Sache VIII ZR 121/12 für den 09.01.2013 bekanntgegeben, in welcher es um die Frage geht, ob ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage, welcher als Haustürgeschäft abgeschlossen wurde, gem. §§ 312, 355 BGB widerrufen werden kann.
Zentraler Streipunkt ist dabei die Qualifizierung der Anschaffung und des Betriebes einer solchen Anlage als gewerbliche Tätigkeiten, welche damit die Anwendung verbraucherschützender Regelungen ausschlösse.
[Quelle: Pressemitteilung Nr. 003/2013 des Bundesgerichtshofs vom 03.01.2013]