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Achtung Auftraggeber, aufgepasst: Bei einvernehmlicher vorzeitiger Aufhebung des Bauvertrags hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart wird, Anspruch auf Vergütung und entgangenen Gewinn wie bei einer freien Kündigung!
1. Wird der Bauvertrag einvernehmlich vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung nach § 649 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. beziehungsweise nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, sofern sich die Parteien nicht auf andere Folgen der Vertragsbeendigung ausdrücklich oder konkludent geeinigt haben. 2. Eine Anpassung der vereinbarten Vergütung nach § 2
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OLG Düsseldorf: Ist eine Vertragsstrafe hinfällig, wenn der Fertigstellungstermin einvernehmlich verschoben wird?
Zu dieser sehr häufig praktisch werdenden Fragestellung hat das OLG Düsseldorf im Urteil vom 07.04.2016 folgende Antworten gegeben: 1. Bei einer einvernehmlichen Verschiebung des Baufertigstellungstermins ist eine Vertragsstrafe im Hinblick auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt nicht ohne Weiteres verwirkt. Anmerkung: Denn die Zustimmung des Auftraggebers zu einem neuen Terminplan des Auftragnehmers, der einen späteren Fertigstellungszeitpunkt
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Achtung Bauherren: Wichtiges Urteil zur Sekundärhaftung des Architekten!
Auch nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8), nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Abnahme aller Gewerksarbeiten, kann sich der Architekt noch während des Laufes der Gewährleistungsfrist wegen Verletzung der ihm obliegenden Untersuchungs- und Mitteilungspflicht haftbar machen mit der Folge, dass er sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist für Planungs- und Objektüberwachungs-mängel nicht
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LG München I zur (ausnahmsweise) zulässigen Leistungsverfügung auf Besitzeinweisung bei Eigentumswohnung
1. Die Bestimmung in einem auf Betreiben des Bauträgers erstellten Notarvertrag, dass der Bauträger die Übergabe verweigern kann, wenn nicht alle bis dahin fälligen Raten gezahlt wurden, ist intransparent und unwirksam. 2. Die Erwerber einer Eigentumswohnung, die den vereinbarten Kaufpreis bis auf die Schlussrate (3,5 % bei vollständiger Fertigstellung) bezahlt, ihre Mietwohnung im Vertrauen auf
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BGH: Wer auf eine Schwarzgeldabrede auf einen aus diesem Grunde nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche!
Wer auf eine Schwarzgeldabrede („Ohne Rechnung“ – Abrede) in einem deshalb nach §§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz, 134 BGB nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche! Mit dieser Entscheidung erhöht der BGH ein weiteres Mal das Risiko für die Parteien einer Schwarzgeldabrede In dem entschiedenen Urteilsfall
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Vorsicht, Handwerker und Bauunternehmer – jetzt können Geschäfte „ohne Rechnung“ für den Auftragnehmer noch teurer werden als bisher!
1. Der Unternehmer, der sich den vereinbarten Werklohn ganz oder teilweise ohne Rechnungsstellung und Abführung von Umsatzsteuer auszahlen lässt, verstößt gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz. 2. Kann der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers (vgl. Ziffer 1.) erkennen und will er diesen Umstand zu seinem Vorteil nutzen, ist der Werkvertrag wegen Verstoßes gegen
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Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss
Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss. 1. Ist eine Handelsgesellschaft (ein Vollkaufmann) Auftraggeber eines Bauvertrags, genügt es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag durch den Auftragnehmer, wenn dieser
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Tipps für Bauherren: Planer-Aufträge richtig vergeben und Geld sparen!
Bauherren, die die Aufträge an den Architekten und an den Tragwerksplaner (Statiker) in der richtigen Reihenfolge beziehungsweise zeitlich aufeinander abgestimmt vergeben, können viel Geld sparen. Eine stufenweise Beauftragung des Architekten ermöglicht eine Kündigung des Auftrags, ohne eine hohe Vergütung (entgangenen Gewinn) für nicht mehr gewünschte und vom Architekten nicht erbrachte Leistungen zahlen zu müssen. Wer
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Achtung Bauherren: Für Gewinnausfälle, die der Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebs infolge ungewöhnlich starker Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück erleidet, hat der Bauherr unter Umständen hohe Entschädigungszahlungen zu leisten!
1. Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Bautätigkeit auf einem benachbarten Grundstück sind vom Inhaber des Betriebes in der Regel hinzunehmen, solange die Beeinträchtigung das zumutbare Maß nicht überschreitet. Ein möglicher Umsatzrückgang und Ertragsverlust, der auf einer beispielsweise mit Lärm und Schmutz verbundenen Bautätigkeit auf einem Nachbargrundstück beruht, sind in der Regel zumutbar. 2. Analog § 906