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OLG Schleswig: Keine Gewährleistung bei „Schwarzarbeit“ des Bauunternehmers
1. Vereinbaren die Parteien eines Werkvertrages, dass der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Rechnung ausführt, um die Umsatzbesteuerung des vereinbarten Werklohns zu vermeiden und dem Auftraggeber so die Umsatzsteuer zu sparen, ist der gesamte Vertrag wegen Verstoßes gegen §§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, 134 BGB nichtig. 2. In diesem Fall ist der
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BGH zur Einordnung eines Vertrags über Lieferung und Einbau einer Küche
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 07.03.2013 mit der rechtlichen Einordnung eines Vertrages über Lieferung und Einbau einer Küche befasst und folgende Feststellungen getroffen: 1. Fordert der Lieferant eine Eigentumsküche, die von ihm bei dem Kunden einzubauen ist, in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bezahlung des Kaufpreises spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug,
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OLG Köln zur Kostentragungspflicht bei Begutachtung einer Mängelbeseitigung
1. Die Begutachtung der vom Auftragnehmer durchgeführten Mängelbeseitigungsarbeiten durch einen Sachverständigen im Auftrag des Auftraggebers dient nicht der Durchführung der Mängelbeseitigung, sondern der nachfolgenden Kontrolle auf ggf. noch verbliebene Mängel. 2. Die Tatsache, dass der Auftragnehmer zuvor mangelhaft gearbeitet hatte, rechtfertigt grundsätzlich keine vorbeugende Einschaltung eines Sachverständigen bzw. begründet keinen Anspruch auf Ersatz der dadurch
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BGH: Schätzung des merkantilen Minderwerts durch das Gericht nach Mängelbeseitigung am Bau zulässig
Das Gericht kann einen nach durchgeführter Mängelbeseitigung am Bauwerk verbliebenen merkantilen Minderwert nach § 287 Abs. 1 ZPO schätzen, auch wenn dieser durch das eingeholte Sachverständigengutachten der Höhe nach nicht festgestellt werden konnte. Anhaltspunkt für die Schätzung eines Mindestschadens können die Ergebnisse einer Befragung von Marktteilnehmern (eine Expertenbefragung) liefern. In dem entschiedenen Fall hatte das
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BGH: Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung einer Zwischenfrist
Eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % der Gesamtauftragssumme für die schuldhafte Überschreitung einer vertraglichen Zwischenfrist kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zu einem Bauvertrag nicht wirksam vereinbart werden. 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Auftraggeber durch AGB zu einem Bauvertrag eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins bis zur Höhe
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BGH zur Unwirksamkeit benachteiligender Auftraggeber-AGB-Klauseln
Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zu einem Bauvertrag nicht wirksam möglich. Eine solche Regelung benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam, § 307 BGB. In den Entscheidungsgründen weist der für Bausachen zuständige VII. Zivilsenat
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Terminierungshinweis des BGH
Der Bundesgerichtshof hat mit Pressemitteilung Nr. 002/2013 vom 03.01.2013 den Verhandlungstermin in der Sache VIII ZR 121/12 für den 09.01.2013 bekanntgegeben, in welcher es um die Frage geht, ob ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage, welcher als Haustürgeschäft abgeschlossen wurde, gem. §§ 312, 355 BGB widerrufen werden kann. Zentraler Streipunkt ist dabei
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Ankündigungspflicht des Auftragnehmers bzgl. Zusatzarbeiten/Mehraufwand
1. Eine zusätzliche Vergütung gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich nur dann verlangen, wenn er diese vor der Leistungserbringung ankündigt. 2. Die Ankündigung der zusätzlichen Vergütung ist nur dann entbehrlich, wenn die Zusatzarbeiten offenkundig vergütungspflichtig sind und/oder der Auftragnehmer die Versäumung der Ankündigung nicht zu vertreten hat. Dabei handelt es sich
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OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012 – 10 W 39/12
Begründen Rechtsausführungen des Sachverständigen seine Ablehnung wegen Befangenheit?