21. April 2013
Zur Zulässigkeit des Abbruchs einer Stützmauer, auch wenn das Nachbargrundstück seinen Halt verliert
1.
Der Abbruch einer Stützmauer an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, verstößt als solcher nicht gegen § 909 BGB. Der Abbruch einer Stützmauer kann nicht mit einer Vertiefung im Sinne von § 909 BGB gleichgesetzt werden.
2.
Auch das sog. nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis verbietet nicht den Abbruch einer solchen Stützmauer. Allerdings gebietet es das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis, dass der abbruchwillige Grundstückseigentümer den Eigentümer des Nachbargrundstücks so rechtzeitig über den beabsichtigten Abbruch informiert, dass dieser in die Lage versetzt wird, zuvor eigene Stützmaßnahmen zu treffen.
[BGH, Urt. v. 29.06.2012 Az. V ZR 97/11]