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Zur Zulässigkeit des Abbruchs einer Stützmauer, auch wenn das Nachbargrundstück seinen Halt verliert
1. Der Abbruch einer Stützmauer an der Grenze zu einem Nachbargrundstück, der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, verstößt als solcher nicht gegen § 909 BGB. Der Abbruch einer Stützmauer kann nicht mit einer Vertiefung im Sinne von § 909 BGB gleichgesetzt werden. 2. Auch das sog. nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis verbietet nicht den