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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

19. Juni 2015

OVG Berlin-Brandenburg: Bei Abstellen eines Fahrzeuges muss auf mobile Halteverbotsschilder geachtet werden

Wer ein Auto parkt, das heißt endgültig für eine bestimmte Zeit abstellt, um sich dann vom Fahrzeug zu entfernen, muss sich vorher sorgfältig davon vergewissern, dass nicht mit mobilen Halteverbotsschildern das Halten oder Parken untersagt wurde. Ein flüchtiger Rundumblick, den der im vorliegenden Fall betroffene Autofahrer nach eigenen Angaben getätigt hatte, reiche nicht aus, so die Richter; vielmehr hätte er sich durch sorgfältige Prüfung des Umfeldes, notfalls auch durch abschreiten der Straße in beide Richtungen, davon überzeugen müssen, dass nicht etwa entgegenstehende Schilder durch andere Fahrzeuge verdeckt würden. Der Autofahrer musste daher die Umstellgebühr zahlen (Hinweis: In Berlin werden verkehrswidrig abgestellte Pkw in der Regel nur an den nächsten freien Platz umgesetzt und nicht endgültig abgeschleppt.).

[OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.05.2015 – Az. OVG 1 B 33.14]