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OVG Berlin-Brandenburg: Bei Abstellen eines Fahrzeuges muss auf mobile Halteverbotsschilder geachtet werden
Wer ein Auto parkt, das heißt endgültig für eine bestimmte Zeit abstellt, um sich dann vom Fahrzeug zu entfernen, muss sich vorher sorgfältig davon vergewissern, dass nicht mit mobilen Halteverbotsschildern das Halten oder Parken untersagt wurde. Ein flüchtiger Rundumblick, den der im vorliegenden Fall betroffene Autofahrer nach eigenen Angaben getätigt hatte, reiche nicht aus, so
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OLG Hamm empfiehlt Eltern das Meiden von Autobahnen und Schnellstraßen
Dies ist zumindest der spontane Eindruck, welcher Leser der bereits Anfang November 2013 ergangenen Entscheidung des OLG Hamm befallen könnte. Hintergrund ist eine Verwarnung, welche sich ein Autofahrer eingehandelt hatte, weil seine vierjährige Tochter sich während der Fahrt abgeschnallt hatte, ohne dass dies dem Fahrer aufgefallen wäre. Dass das Oberlandesgericht die Sicherungspflichten im Hinblick auf
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OLG Hamm definiert Drängeln auf der Autobahn
Wichtiger Beschluss des OLG Hamm im Bereich Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht: Wer länger als 3 Sekunden oder über eine Strecke von 140m zu dicht auffährt, handelt ordnungswidrig und kann sich in der Regel nicht mehr auf unvorhersehbare Ereignisse berufen. Im Streit um die Frage welcher Messzeitraum bzw. welche Messstrecke zur Feststellung eines ordnungswidrigen zu dichten Auffahrens