19. April 2013
010040 heißt jetzt (auch) Belcotel
Die vormalige 010040 GmbH, welche im vergangenen Sommer mit drastischen und aus Sicht ihrer Kunden verdeckten Preiserhöhungen um bis zu 10.000 % und ihren drastischen Beitreibungsmethoden gegenüber (zu Recht) zahlungsunwilligen Kunden von sich Reden gemacht hatte, heißt jetzt Belcotel GmbH.
Zumindest lautet das Impressum auf der Intenetseite „010040.com“ zwischenzeitlich auf die Belcotel GmbH. Die Internetpräsenz slebst mit der eingängigen Vorwahl hat ihren Namen bisher behalten.
Über die Motivation für den Namenswechsel mag spekuliert werden. Dei Verbraucherschützer in Nordrhein Westfalen jedenfalls gehen von einem Manöver zur Fortsetzung der „gleichen (…) Masche, hinterlistig Geld einzutreiben, nur in neuem Gewand“ aus.
Den Betroffenen kann die Umfirmierung letztlich gleich sein. Wesentlich ist und bleibt, sich gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme und insbesondere gegen etwaige damit verrbundene Einschüchterungsversuche zur Wehr zu setzen.
Wer also einen Mahnbescheid oder gar eine Klage erhält, sollte zum einen unbedingt die Widerspruchsfrist (bei einem Mahnbescheid bzw. die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und Klageerwiderung (bei einer Klage) wahren und sich ggf. auch anwaltlich vertreten lassen. Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat, wird diese in aller Regel hierfür bemühen können.
Es bleibt dabei: Wehren lohnt sich!
[Quelle: vz-nrw.de/010040; 010040.com/impressum]