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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

Fachanwalt für IT-Recht

20. April 2015

AG München zur außerordentlichen Kündigung eines DSL-Vertrages wegen Leistungsunterschreitung

Das AG München hat das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Kunden eines DSK-Vertrages bejaht, wenn die in Aussicht gestellt Leistung um 60-70% unterschritten wird. Die dem entgegenstehenden AGB-Klauseln des Anbieters stehen dem nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen.

[AG München, Urt. v. 07.11.2014 – Az. 223 C 20760/14]