20. April 2015
AG München zur außerordentlichen Kündigung eines DSL-Vertrages wegen Leistungsunterschreitung
Das AG München hat das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Kunden eines DSK-Vertrages bejaht, wenn die in Aussicht gestellt Leistung um 60-70% unterschritten wird. Die dem entgegenstehenden AGB-Klauseln des Anbieters stehen dem nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen.
[AG München, Urt. v. 07.11.2014 – Az. 223 C 20760/14]