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Verfasser dieser News:

Montgomery Hardebeck

18. Juni 2015

OLG Thüringen: Keine Gebühr für Auszahlung eines Bankguthabens bei Vertragsende

Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass Banken bei Vertragsende für die Überweisung eines Restguthabens keine Gebühr berechnen dürfen. Die Auszahlung entspricht einer gesetzlichen Verpflichtung und kann AGB-mäßig nicht zum Nachteil des Kunden kostenpflichtig gestaltet werden.

[Thüringer OLG, Urt. v. 08.01.2015 – Az. 1 U 541/14]