18. Juni 2015
OLG Thüringen: Keine Gebühr für Auszahlung eines Bankguthabens bei Vertragsende
Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass Banken bei Vertragsende für die Überweisung eines Restguthabens keine Gebühr berechnen dürfen. Die Auszahlung entspricht einer gesetzlichen Verpflichtung und kann AGB-mäßig nicht zum Nachteil des Kunden kostenpflichtig gestaltet werden.
[Thüringer OLG, Urt. v. 08.01.2015 – Az. 1 U 541/14]