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Verfasser dieser News:

Lothar Lachner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

12. Dezember 2016

Reservierungsgebühr beim Makler: In Verbraucherverträgen unzulässig?

Das Landgericht Berlin hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin einem Berliner Maklerunternehmen die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr in einem Verbraucherformularvertrag untersagt.

Nach Auffassung des LG Berlin widerspricht eine Reservierungsgebühr als zusätzliche, neben der typischen Vergütung des Maklers in Form der Courtage stehende erfolgsunabhängige Vergütung dem gesetzlichen Leitbild des Maklerrechts. Die Reservierungsgebühr benachteiligte wegen ihrer Erfolgsunabhängigkeit und – so hatte bereits das erstinstanzliche Amtsgericht argumentiert – wegen der Ungewissheit, ob der Kaufinteressent das reservierte Objekt tatsächlich kaufen könne, unangemessen.

Anmerkung und Praxistipp:

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Entscheidung des LG Berlin andere Gerichte anschließen werden.

Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage, ob eine Reservierungsgebühr in einem Verbraucherformularvertrag unter bestimmten Voraussetzungen wirksam vereinbart werden kann oder ob dies generell nicht möglich ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Höhe der Reservierungsgebühr wegen ihrer Unangemessenheit zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führt.

[LG Berlin, Urt. v. 08.11.2016 – Az. 15 O 152/16; zit. nach beck-aktuell 2005081 v. 30.11.2016]