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Wichtiger Tipp für Arbeitgeber für 2015: Dokumentationspflicht auch für geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigte
Mit dem zum 01.01.2015 in Kraft tretenden Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Dokumentationspflicht der Arbeitgeber über die Arbeitszeiten von geringfügig oder kurzfristig Beschäftigen (Minijobber) sowie von Beschäftigten aus den in § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigergewerbe, Unternehmen, die