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Die Firma des Kaufmanns darf keine „Mogelpackung“ sein – anderenfalls wird sie nicht ins Handelsregister eingetragen!
Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB darf die Firma des Kaufmanns – das ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet, § 17 Abs. 1 HGB – keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Nach §