Unsere News - Rücktritt
Kategorie auswählen
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
Autokäufer aufgepasst – BGH reduziert die Erheblichkeitsschwelle für den Rücktritt vom Kaufvertrag!
Das Recht zum Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Neuwagen wegen eines nur „unerheblichen“ behebbaren Sachmangels ist in der Regel nur dann ausgeschlossen, wenn der erforderliche Mängelbeseitigungsaufwand nicht mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt! 1. Unternimmt der Verkäufer eines Neuwagens auf Verlangen des Käufers wiederholt den erfolglosen Versuch der Beseitigung eines behebbaren Sachmangels und