Unsere News - Einfirmenvertreter
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Was ist ein Einfirmenvertreter im Sinne von § 92 a HGB, der vor dem Arbeitsgericht klagen beziehungsweise verklagt werden muss?
1. In der vorgenannten Entscheidung hat sich der BGH wieder einmal mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Handelsvertreterverhältnis mit einem sogenannten Einfirmenver-treter vorliegt. § 92 a Abs. 1 Satz 1 HGB enthält zwei unterschiedliche Alternativen. Danach ist Einfirmenvertreter, wer kraft Vereinbarung im Handelsvertretervertrag keine Tätigkeit für ein anderes Unternehmen entfalten darf (vertragliches Tätigkeitsverbot).