Unsere News - Mahnverfahren (gerichtliches)
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Gläubiger aufgepasst: BGH zum Missbrauch des gerichtlichen Mahnverfahrens – Keine Berufung auf Verjährungshemmung bei bewusst falschen Angaben im Mahnantrag
Der BGH hat im Juni entschieden, dass wer im Mahnverfahren bewusst falsche Angaben zur Forderung mache, sich später nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides berufen könne. Im Streitfall hatte ein Bankkunde wegen bankseitiger Aufklärungspflichtverletzungen Schadenersatzansprüche aus der Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Immobilienkaufs gegenüber seiner Bank geltend machen wollen. Da der anwaltlich beratene