Unsere News - Arbeitsgerichtsbarkeit
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
Fristgerechte und nachgeschobene fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages: Kein einheitlicher Rechtsweg für die Klage des gekündigten Geschäftsführers?
Bei ordentlicher Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages, nachfolgender Abberufung als Geschäftsführer (und bezahlter Freistellung) und anschließender nachgeschobener fristloser Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags können sich für eine Klage gegen die ordentliche Kündigung einerseits und gegen die fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags andererseits unterschiedliche Rechtswege ergeben. Dem Vernehmen nach hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.11.2013 (die Beschlussgründe liegen uns noch
-
Was ist ein Einfirmenvertreter im Sinne von § 92 a HGB, der vor dem Arbeitsgericht klagen beziehungsweise verklagt werden muss?
1. In der vorgenannten Entscheidung hat sich der BGH wieder einmal mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Handelsvertreterverhältnis mit einem sogenannten Einfirmenver-treter vorliegt. § 92 a Abs. 1 Satz 1 HGB enthält zwei unterschiedliche Alternativen. Danach ist Einfirmenvertreter, wer kraft Vereinbarung im Handelsvertretervertrag keine Tätigkeit für ein anderes Unternehmen entfalten darf (vertragliches Tätigkeitsverbot).