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Hessisches LAG zu einer Regelung im Arbeitsvertrag über die Freistellung im Falle der Kündigung
In vielen Arbeitsverträgen befindet sich eine vertragliche Regelung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung desselben von seiner Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte sich im März 2013 mit einer derartigen vertraglichen Freistellungsregelung zu befassen. In dem Streitfall kündigte eine Privatbank