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BAG zur Urlaubsregelung im öffentlichen Dienst an gesetzlichen Feiertagen
Das Bundesarbeitsgericht musste sich im Januar diesen Jahres mit der Frage beschäftigen, ob auch für die dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) unterliegenden Arbeitsverhältnisse der Grundsatz gilt, dass an gesetzlichen Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst- oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet gewesen wäre, Urlaub unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch gewährt werden kann.