Unsere News - Streikrecht
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BAG zur Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet eines Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich am 15.10.2013 mit der Frage zu befassen, ob der Betriebsrat einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personen-bezogenen E-Mail-Account (vorname.name@arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft nutzen darf. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um ein Krankenhaus mit ca. 900 Beschäftigten. Der am Verfahren