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Verwaltungsgericht Köln: Im reinen Wohngebiet ist die Gänsehaltung (auch in geringer Zahl) unzulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Ordnungsverfügung der Stadt Pulheim bestätigt, durch die einem Ehepaar aufgegeben worden war, zwei auf einem rund 1.000 qm² großen Grundstück gehaltene Gänse von dem Grundstück zu entfernen. Zur Begründung wird in dem Urteil ausgeführt, in einem reinen Wohngebiet sei lediglich die Haltung von solchen Kleintieren zulässig, mit denen man typischerweise