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Nur Abfindungsanspruch oder darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch eines Anlegers, der aufgrund Täuschung einer sog. mehrgliedriger stillen Gesellschaft beigetreten ist?
Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auch auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft anzuwenden, bei der die Kapitalanleger einer aus allen stillen Gesellschaftern einerseits und dem Inhaber des Handelsgewerbes andererseits bestehenden stillen Publikumsgesellschaft beitreten, anzuwenden. Das hat zur Folge, dass ein solcher stiller Gesellschafter, der seine Vermögenseinlage auf der Grundlage falscher Prospektangaben oder sonst infolge Täuschung