Unsere News - Beherrschungsvertrag
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Keine unterjährige Aufhebung eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages mit einer abhängigen GmbH
Unternehmensverträge (Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge) zwischen einem beherrschenden Unternehmen und einer GmbH sind im GmbH-Recht nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit ist aber allgemein anerkannt. Im Urteilsfall hatte ein beherrschendes Unternehmen aus Anlass der Veräußerung der Beteiligung an der beherrschten GmbH mit dieser eine unterjährige (eine vom Abrechnungsjahr abweichende) sofortige Aufhebung des Unternehmensvertrages (Ergebnis-Abführungsvertrages) vereinbart. Die Aufhebung des