Unsere News - Geschäftsführerhaftung
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BGH zur Aufrechnung mit rückständigen Geschäftsführergehältern in der Insolvenz der Gesellschaft
Mit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits rückständigen Gehaltsansprüchen kann ein Geschäftsführer, der vom Insolvenzverwalter wegen unzulässiger Zahlungen in der Krise gemäß § 64 Satz 1 GmbHG in Anspruch genommen wird, entgegen dem Wortlaut von § 94 InsO nicht aufrechnen, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde. In diesem vom BGH entschiedenen Fall