Unsere News - Kommanditistenhaftung
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OLG Karlsruhe zur Innen- und Außenhaftung der Kommanditisten einer Publikums-KG, innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
– zur Anwendung der BGH-Grundsätze zu „Sanieren oder Ausscheiden“ bei der GbR auf die Publikums-GmbH & Co. KG und Bejahung einer „Fehlbetragshaftung“ der nichtsanierungswilligen Kommanditisten – 1. Der Kommanditist – auch der Kommanditist einer Publikums-GmbH & Co. KG, beispielsweise eines geschlossenen Immobilienfonds – haftet der Gesellschaft gegenüber grundsätzlich nur auf Zahlung der vertraglich bedungenen Pflichteinlage.