Unsere News - Firmenrecht
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Praxistipp: Bei Erwerb eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens Haftungsausschluss für Verbindlichkeiten des Veräußerers auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, wenn eine Haftung wegen Firmenfortführung gemäß § 25 Abs. 2 HGB zweifelhaft ist, aber nicht sicher ausgeschlossen werden kann!
Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. § 25 Abs. 2 HGB stellt klar, dass eine abweichende Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber
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Die Firma des Kaufmanns darf keine „Mogelpackung“ sein – anderenfalls wird sie nicht ins Handelsregister eingetragen!
Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB darf die Firma des Kaufmanns – das ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet, § 17 Abs. 1 HGB – keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Nach §