Unsere News - Insolvenzgeld
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Achtung Arbeitnehmer: Kein Insolvenzgeldanspruch bei nicht nachweisbarer Höhe einer vereinbarten Vergütung
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, kein Arbeitsverhältnis einzugehen, wenn die wesentlichen Punkte nicht schriftlich festgehalten werden. Der Alltag vieler Arbeitnehmer sieht freilich anders aus. Dass dies erhebliche Risiken, z.B. im Bereich der Steuern und der Sozialversicherung, birgt, liegt auf der Hand. Allerdings ergeben sich auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers unter Umständen erhebliche