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Autokäufer aufgepasst – BGH reduziert die Erheblichkeitsschwelle für den Rücktritt vom Kaufvertrag!
Das Recht zum Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Neuwagen wegen eines nur „unerheblichen“ behebbaren Sachmangels ist in der Regel nur dann ausgeschlossen, wenn der erforderliche Mängelbeseitigungsaufwand nicht mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt! 1. Unternimmt der Verkäufer eines Neuwagens auf Verlangen des Käufers wiederholt den erfolglosen Versuch der Beseitigung eines behebbaren Sachmangels und
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OLG Brandenburg zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist
1. Enthält ein Werkvertrag (Bauträgervertrag) in Bezug auf eine Innentreppe keine Beschaffenheitsvereinbarung und wird nach dem Inhalt des Vertrages auch keine besondere Beschaffenheit vorausgesetzt, beurteilt sich die Frage nach dem Vorliegen eines Werkmangels danach, ob das Werk nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht
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BGH: Kurze Verjährung für Mängel an Solaranlagen auf Dach und zugehörige Solarmodule
Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs – das schriftlich abgefasste Urteil liegt derzeit noch nicht vor – ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof auf einen Kaufvertrag über die Lieferung einer auf dem Dach zu installierenden Photovoltaikanlage, auch wenn der Vertrag über den Kauf mit einer Montageverpflichtung des Lieferanten verbunden ist, nur die kurze zweijährige Verjährungsfrist für