Unsere News - Vorratsdatenspeicherung
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Weiterer Erfolg für Datenschützer: EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig
Es war nach dem Gutachten des Generalanwaltes bereits erwartet worden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt würde (vgl. unsere News vom 13.12.2013). Dennoch ist die Deutlichkeit des heute ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für Datenschützer und vor allem Unionsbürger in höchstem Maße erfreulich. Der Kernsatz der Pressemitteilung lautet denn auch folgerichtig ebenso kurz wie
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EuGH: Gutachten des Generalanwalts bewertet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig
Es liest sich wie ein Sieg der Datenschützer und Bürgerrechtler in einer zentralen Frage des digitalen Zeitalters. Tatsächlich ist aber wohl nicht einmal ein echter Etappensieg. In zwei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geführten Verfahren erstattete Generalanwalt Cruz Villalón sein Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der sog. Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie (Data Retention Directive – Richtlinie