Unsere News - Altfälle
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LG Berlin (gegen LG Potsdam) zum Übergangsrecht bei Obliegenheitsverletzungen in sog. Altfällen
Die versicherungsrechtliche Rechtsprechung muss sich nach wie vor mit der Frage auseinandersetzen, welches Recht (das neue Versicherungsvertragsgesetz = VVG mit Wirkung ab dem 01.01.2008 oder das bis dahin geltende alte VVG) auf sog. Altfälle anzuwenden ist. Altfälle sind dabei alle vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Versicherungsverträge. U.a. im Rahmen der sog. Obliegenheiten, also der vom Versicherungsnehmer