Unsere News - Befristetes Leistungsanerkenntnis
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LG Berlin zur unwirksamen Befristung eines Leistungsanerkenntnisses bei Berufsunfähigkeit gemäß § 173 Abs. 2 VVG n.F.
Die Befristung nach § 173 Abs. 2 VVG in seiner neuen Fassung seit dem 01.01.2008 birgt nach wie vor nicht geklärte Rechtsfragen (vgl. unsere News vom 13.07.2013). Das LG Berlin hatte sich nunmehr mit der Frage zu befassen, ob ein Berufsunfähigkeits-Versicherer, der in seinen Allgemeinen Bedingungen (AVB) keine Befristungsmöglichkeit für ein Erstanerkenntnis des Leistungsanspruchs des
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Ungelöste Probleme der Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristung des Leistungsanerkenntnis des Versicherers nach § 173 Abs. 2 VVG
Versicherer erkennen gelegentlich ihre Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur für einen bestimmten Zeitraum an. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen VVG in § 173 Abs. 2 VVG ab dem 01.10.2008 erstmals für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) Regeln für die Befristung eines Leistungsanerkenntnisses des Versicherers normiert. Bis heute ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob und welche