Unsere News - Betriebsschaden
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LG Karlsruhe zur Einstandspflicht des Vollkaskoversicherers bei einem platzenden Autoreifen
In der sogenannten Vollkaskoversicherung gibt es immer wieder Streit um die Frage, wann ein versicherter Betriebsschaden vorliegt. In Ziffer A.2.3.2. AKB 2008 (Versicherungsbedingungen zur Kaskoversicherung) war hierzu geregelt: „Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden