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Praxistipp: Keine grundsätzliche Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichtzahlung der Folgeprämie
Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer einer KFZ-Haftpflichtversicherung ihre Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. Wenn sich dann in der Zwischenzeit ein Unfall ereignet und der KFZ-Haftpflichtversicherer dem Unfallgegner gegenüber einstandspflichtig ist – ihm gegenüber kann der Versicherer sich nicht auf die fehlende Beitragszahlung berufen –, fordert der Versicherer in der Regel den an
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Rechtsschutzversicherte aufgepasst: Prüfen Sie etwaige Erstattungsansprüche gegen Ihren Rechtsschutzversicherer auf Verjährung zum 31.12.2015!
In einer Entscheidung vom Anfang dieses Jahres hat der für Versicherungsfragen zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine langjährige Rechtsprechung zur Frage der zeitlichen Anknüpfung des Entstehens eines Rechtsschutzversicherungs-falles aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist für Rechtsschutzversicherer wie Versicherte von nachhaltiger Bedeutung, weil sie einerseits erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung von Rechtsschutz in der Zukunft haben wird. Das