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Dauerbrenner im Versicherungsrecht: Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erst- oder Folgeprämie (§§ 37, 38 VVG)
Wie bereits mehrfach auf unserer Homepage berichten wir auch heute wieder von einem Fall einer unwirksamen Belehrung eines Versicherungsnehmers über die Folgen der Nichtzahlung der Erst- oder Folgeprämie (vgl. unsere Beiträge vom 25.05.2016 bzw. vom 29.03.2018). In einem weiteren von unserer Kanzlei erfolgreich vertretenen Fall hatte ein Kfz-Versicherer die Regulierung eines Vollkaskoschadens wegen einer verspäteten
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BGH: Vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.02.2013 entschieden, dass die vertraglich vereinbarte unterjährige (also monatliche oder quartalsweise) Zahlungsweise von Versicherungsprämien kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und somit keine Kreditgewährung im Sinne der für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Diese Frage war seit einem Urteil des LG Bamberg