Unsere News - Sachverständigengutachten
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AG Singen: Zum Recht des Versicherungsnehmers auf Einsicht in ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten
Das AG Singen hat zu einem Wohngebäudeversicherungsvertrag entschieden, dass der Versicherungsnehmer (VN) aus Gründen der Waffengleichheit Einsicht in ein vom Versicherer eingeholtes Sachverständigengutachten erhalten muss. Der Versicherungsnehmer habe aus § 85 Abs. 2 VVG einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens. Das AG Singen bezieht sich insoweit auch auf einen Beschluss des OLG Karlsruhe vom 26.04.2005