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Bundesgerichtshof: Versicherer darf im Rahmen der Leistungsprüfung die ordnungsgemäße Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auch ohne konkreten Anlass überprüfen
Der Bundesgerichtshof hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom 22.02.2017 die seit Jahren umstrittene Frage entschieden, ob der Versicherer im Rahmen der Prüfung seiner Leistungspflicht in einem Versicherungsfall berechtigt ist, von seinem Versicherungsnehmer auch Auskünfte zur Überprüfung der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlangen. Diese Frage war nach Einführung des neuen VVG zum 01.01.2008
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LG Berlin (gegen LG Potsdam) zum Übergangsrecht bei Obliegenheitsverletzungen in sog. Altfällen
Die versicherungsrechtliche Rechtsprechung muss sich nach wie vor mit der Frage auseinandersetzen, welches Recht (das neue Versicherungsvertragsgesetz = VVG mit Wirkung ab dem 01.01.2008 oder das bis dahin geltende alte VVG) auf sog. Altfälle anzuwenden ist. Altfälle sind dabei alle vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Versicherungsverträge. U.a. im Rahmen der sog. Obliegenheiten, also der vom Versicherungsnehmer