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Bundesgerichtshof: Versicherer darf im Rahmen der Leistungsprüfung die ordnungsgemäße Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auch ohne konkreten Anlass überprüfen
Der Bundesgerichtshof hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom 22.02.2017 die seit Jahren umstrittene Frage entschieden, ob der Versicherer im Rahmen der Prüfung seiner Leistungspflicht in einem Versicherungsfall berechtigt ist, von seinem Versicherungsnehmer auch Auskünfte zur Überprüfung der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlangen. Diese Frage war nach Einführung des neuen VVG zum 01.01.2008
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Rechtsschutzversicherte aufgepasst: Prüfen Sie etwaige Erstattungsansprüche gegen Ihren Rechtsschutzversicherer auf Verjährung zum 31.12.2015!
In einer Entscheidung vom Anfang dieses Jahres hat der für Versicherungsfragen zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine langjährige Rechtsprechung zur Frage der zeitlichen Anknüpfung des Entstehens eines Rechtsschutzversicherungs-falles aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist für Rechtsschutzversicherer wie Versicherte von nachhaltiger Bedeutung, weil sie einerseits erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung von Rechtsschutz in der Zukunft haben wird. Das