Unsere News - VVG (neues Recht)
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LG Berlin zu der umstrittenen Frage, was unter der Formulierung in § 19 VVG (Gefahrumstände, „nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat“) zu verstehen ist.
Nach dem neuen seit dem 01.01.2008 geltenden VVG trifft den Versicherungsnehmer eine vorvertragliche Anzeigepflicht u.a. gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 VVG nur dann, wenn und soweit der Versicherer ihn „in Textform“ gefragt hat. Die sog. Textform ist in § 126 b BGB definiert, danach ist der Textform Genüge getan, wenn die Fragen dem
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BGH zur Streitfrage, was unter „gesonderte Mitteilung in Textform“ im privaten Versicherungsrecht zu verstehen ist
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 09.01.2013 eines der vielen bisher nicht geklärten Probleme im Rahmen der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 gelöst. Es ging um die Frage, was unter „einer gesonderten Mitteilung in Textform“ in § 28 Abs. 4 VVG zu verstehen ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach