Unsere News - Mahngebühren
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Praxistipp: Vorsicht bei zu hohen Rücklastschrift- oder Mahngebühren!
Wie ein weiteres Urteil, in diesem Fall des Landgerichts Hamburg, zeigt, empfiehlt es sich bei Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten für nicht verzugsbegründende Mahnungen, zweimal hinzusehen und gegebenenfalls eine Überprüfung zu erzwingen. Im Fall von der Callmobile GmbH hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass nicht verzugsbedingte Mahngebühren von 5,95 € und pauschale Rücklastschriftgebühren von 15,00 € unangemessen