Unsere News - Arbeitnehmerdatenschutz
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BGH zur Unzulässigkeit der Herausgabe von Arbeitnehmerdaten an Dritte
Der BGH hat klargestellt, dass zum Zwecke der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses erhobene Arbeitnehmerdaten der datenschutzrechtlich engen Zweckbindung unterliegen und daher nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. [BGH, Pressemitteilung Nr. 9/15, Urt. v. 20.01.2015 – Az. VI ZR 137/14]
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Hessisches LAG: Arbeitgeberpflichten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber einige Dinge zu erledigen: Letzte Lohnabrechnung, oft noch Sonderzahlungen wie ggf. Abfindung, Sonderzuwendung, Urlaubsabgeltung, ggf. Erteilung einer Urlaubsbescheinigung, Zusendung der Arbeitspapiere, in der Regel auch die Ausstellung eines qualifizierten oder eines einfachen Zeugnisses. Da kann es passieren, dass ein wesentlicher Punkt vergessen wird: Hat der Arbeitgeber den ausscheidenden