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Gescheiterte Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zeit nach der gescheiterten Abnahme des Gemein-schaftseigentums und entsprechender Beschluss-fassung der Eigentümerversammlung die Erstattung von bislang aufgelaufenen Kosten der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung vom Bauträger verlangen? Der Fall: In den vom Bauträger vorformulierten Erwerbsverträgen über 203 Wohneinheiten in einer um 1999/2000 errichteten Wohnanlage ist in § 7 Abs. 4 vorgesehen,
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OLG Brandenburg zur fiktiven Abnahme einer Subunternehmerleistung durch den Generalunternehmer im Wege der Nutzungsüberlassung
Überlässt der GU (Hauptauftragnehmer) seinem Auftraggeber (dem Bauherrn) die von seinem Subunternehmer erbrachte Leistung zur Nutzung und nutzt der Auftraggeber daraufhin das Werk, liegt darin eine – fiktive – Abnahme der Subunternehmerleistung. Nach § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B gilt, wenn keine Abnahme verlangt wird und der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der